Hochwasserrisikomanagementplan, Maßnahmenbericht Main / Tauber
Mit Inkrafttreten der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie am 26. November 2007 wurden die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet bis Dezember 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen, um für die sogenannten Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kultur und wirtschaftliche Tätigkeiten die nachteiligen Folgen von Hochwasser auf ein akzeptables Maß zu begrenzen. In Baden-Württemberg wurden dazu auf Grundlage der Hochwassergefahrenkarten in enger Abstimmung mit Vertretern unterschiedlicher Fachbehörden sowie der betroffenen Landkreise und Kommunen die Risiken für die Schutzgüter dargestellt, bewertet und darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept entwickelt.
Im Rahmen dieses Projektes wurden hierfür erforderliche planerische und organisatorische Leistungen im Projektgebiet Main / Tauber erbracht, die verschiedenen Bearbeitungsstufen des Maßnahmenberichts in den unterschiedlichen Gremien präsentiert und abgestimmt und die Ergebnisse für die Öffentlichkeit aufbereitet.