Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans für die Gersprenz
Mit Inkrafttreten der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) am 26. November 2007 wurden die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, bis Dezember 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen, um für die sogenannten Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kultur und wirtschaftliche Tätigkeiten die nachteiligen Folgen von Hochwasser auf ein akzeptables Maß zu begrenzen. Um diese Ziele zu erreichen, haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, flussgebietsbezogene Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) zu erstellen, in welchen die Hochwassergefahren und –risiken dargestellt und bewertet sowie hochwasserrelevante Maßnahmen formuliert werden. Der HWRMP ist damit neben den Bewirtschaftungsplänen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein weiteres Element der integrierten Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten.